Allgemeine Geschäftsbedingungen der Niederösterreichischen Kulturszene Betriebs GmbH

1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Verkauf und die Lieferung von Tickets (im Folgenden auch „Karten“) durch die Landestheater Niederösterreich Betriebs GmbH, die Kulturszene Niederösterreich Betriebs GmbH und deren Kartenbüro 'Kartenbüro St. Pölten', im Folgenden „Verkäufer:innen“ genannt.
Abweichende Bedingungen der Käufer:innen haben nur Gültigkeit, wenn die Verkäufer:innen solchen abweichenden Bedingungen im Vorhinein schriftlich zugestimmt haben. Mit Abgabe einer Bestellung erklären sich die Käufer:innen mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden und an sie gebunden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf den Websites der Verkäufer:innen abrufbar und können bei Bedarf von den Käufer:innen gespeichert werden.
Die von den Verkäufer:innen angebotenen Dienstleistungen betreffen Bereiche der Freizeitgestaltung und sind zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraumes zu erbringen (Freizeit-Dienstleistungen).

2. Präventionskonzept und Sicherheitsvorschriften

Das Festspielhaus St. Pölten hat zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie ein von der Gesundheitsbehörde bewilligtes Präventionskonzept ausgearbeitet, das laufend an die aktuelle Situation angepasst wird. Die Informationen zum gegenwärtigen Stand finden Sie auf der Homepage in der Hausordnung.
Die Präventionskonzepte beinhalten zudem alle Sicherheitsvorschriften für das Publikum, denen ausnahmslos Folge zu leisten ist. Ein Zuwiderhandeln gegen diese Sicherheitsvorschriften führt dazu, dass betreffenden Personen der Zutritt verweigert und/oder eine Aufforderung zum Verlassen des Hauses ausgesprochen wird. In diesem Fall wird der Kaufpreis nicht rückerstattet.
Das Sicherheitspersonal und der Publikumsdienst des Hauses sind aufgefordert, das Publikum auf die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften bzw. auf entsprechendes Verhalten hinzuweisen. Trotz der Einhaltung der Präventionskonzepte und aller Sicherheitsbestimmungen kann keine Haftung für etwaige Ansteckungen bzw. daraus resultierende Folgeschäden übernommen werden. Der Besuch der Vorstellungen sowie der Aufenthalt im Festspielhaus St. Pölten erfolgt stets auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.

3. Zustandekommen des Vertrages

Die Bestellungen der Käufer:innen sind ein bindendes Angebot, das mit Bekanntgabe aller von den Verkäufer:innen geforderten Daten wirksam wird. Alle beim Bestellvorgang übermittelten Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, außer die Daten werden zur Leistungserfüllung benötigt. Den Verkäufer:innen steht es frei, Angebote auf Ticketkauf binnen 14 Tagen ab Einlangen des Angebots entweder anzunehmen oder durch Absendung einer entsprechenden Erklärung an die Kund:innen abzulehnen, insbesondere im Fall des Vorliegens von zwischenzeitig eingetretenen Preissteigerungen oder von allfälligen irrtumsbedingten Fehlern in Verkaufsprospekten, Preislisten oder sonstigen Dokumentationen. Für derartige Preissteigerungen oder Fehler wird jede Haftung der Verkäufer:innen ausgeschlossen.

4. Preise und Zahlung

Sämtliche Preisangaben verstehen sich als „Bruttopreise“ (inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer). Mit dem Versand entstehende Spesen (Porto) werden gesondert verrechnet. Druckfehler und einzelne Preisänderungen bleiben vorbehalten. Der Kartenpreis ist nach Vertragsabschluss sofort zur Zahlung fällig.
Ausnahmen hiervon:

  • Buchungen für Gruppen, Schulen und für Personen, die aufgrund der geografischen Distanz nicht die Möglichkeit haben, ihre Karten im Vorfeld an der Tageskassa abzuholen und auch über keine Kreditkarte zur telefonischen Abbuchung verfügen, haben schriftlich (per E-Mail, Fax oder Brief) zu erfolgen, die genaue Bekanntgabe der Personenanzahl hat bis vier Wochen vor der Veranstaltung zu erfolgen. Die Bezahlung erfolgt mittels Zahlschein, Einzahlung auf ein Bankkonto (wobei der Kartenpreis zwei Wochen vor der Veranstaltung eingegangen sein muss) oder bei Abholung an der Tageskassa. Erfolgt keine Rückmeldung und Einzahlung von Seiten des Kunden, werden die Karten storniert.
  • Die Vorbestellung von Karten ist möglich. Der Anspruch auf bestellte Karten, die bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn nicht bezahlt oder abbestellt wurden, verfällt.
  • Ab zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung können Karten nur noch bar, mit Bankomatkarte oder Kreditkarte (Master Card, American Express, Diners Club, Visa, JCB) erworben werden.

Nur in begründeten Ausnahmefällen ist die Bezahlung an der Abendkassa möglich. An der Abendkassa hinterlegte und nicht abgeholte Karten werden in Rechnung gestellt.
Um eine Ermäßigung in Anspruch nehmen zu können (z.B. Ö1 Club, Jugendliche(r), Kind) ist beim Kartenkauf im Kartenbüro oder, falls die Karten über Telefon oder Internet gekauft wurden, spätestens bei Abholung der Karten an der jeweiligen Tages-/Abendkassa ein entsprechender Ausweis vorzuweisen. Kann ein entsprechender Ausweis nicht vorgelegt werden, so erlischt der Anspruch auf Ermäßigung und es ist ein Aufpreis auf den Kartenvollpreis zu bezahlen. Ermäßigungen können nur zum Zeitpunkt des Kartenkaufs geltend gemacht werden und werden im Nachhinein nicht mehr berücksichtigt. Es kann jeweils nur eine Ermäßigung in Anspruch genommen werden.

5. Zahlungsarten

Die Verkäufer:innen akzeptieren folgende Kreditkarten: Mastercard, American Express, Diners Club, Visa, JCB. Ebenso möglich sind Barzahlung, Zahlung mittels Bankomatkarte (Maestro) und Zahlung per Erlagschein. Die Karten können im Kartenbüro abgeholt werden, werden gegen eine Gebühr nach Wunsch per Post zugesandt oder liegen an der jeweiligen Abendkassa bereit.

6. Versand/Lieferzeiten

Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr der Käufer:innen. Es wird eine Versandgebühr von EUR 2,50 (Standardpost) bzw. EUR 5,00 (Einschreiben) verrechnet. Der Abonnementversand ist kostenfrei.
Die Käufer:innen werden die versendeten Tickets unverzüglich nach Erhalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüfen und allfällige Reklamationen ohne unnötigen Aufschub mitteilen.
Ist ein/e Käufer:in Unternehmer:in, ist er/sie bei sonstigem Verlust seiner/ihrer Gewährleistungsansprüche zur sofortigen Prüfung der Tickets und zur umgehenden Mängelrüge verpflichtet.

7. Print@home

Die Print@home-Eintrittskarte berechtigt Sie zum Besuch der auf der Karte angeführten Veranstaltung und ist ausschließlich in A4 ausgedruckt gültig. Der Barcode ist nur einmalig verwendbar, jedes weitere Kopieren, jede Weitergabe verhindert den Zutritt. Das Ticket ist daher sicher vor jedem unberechtigten Zugriff aufzubewahren, um einem Missbrauch vorzubeugen und die Lesbarkeit des Barcodes zu gewährleisten.
Die Veranstalter:innen übernehmen keine Verantwortung für Unannehmlichkeiten, die durch Weitergabe, Kopieren o.ä. des Tickets entstehen und behalten sich im Falle einer missbräuchlichen Verwendung vor, allen Besitzer:innen von Tickets mit identischem Barcode den Zutritt zur Vorstellung/Veranstaltung zu verwehren. Ebenso behalten sich die Veranstalter:innen das Recht vor, von dem/der Besitzer:in des Originaltickets die Zahlung des Gesamtwertes jener Tickets zu verlangen, die aufgrund seines/ihres Verschuldens vervielfältigt wurden.
Die Eintrittskarte darf nicht weiterverkauft werden, eine Rücknahme, ein Storno oder Umtausch der Print@home-Eintrittskarte ist ausgeschlossen.

8. Ausschluss eines Rückgabe- und Umtauschrechts

Rücknahmen von Tickets sind mit Ausnahme einer Absage von Veranstaltungen ausgeschlossen. Es erfolgt keine Rückerstattung von bezahlten Kartenpreisen. Besetzungs- und Programmänderungen sowie Änderungen der Beginnzeiten sind ausdrücklich vorbehalten und gelten als kein Grund für die Rückgabe von Tickets. Karten, die über das Kartenbüro niederösterreich kultur karten gekauft wurden, können bis spätestens 3 Werktage vor der Vorstellung (ausschließlich unter Rückgabe der Originalkarte) einmalig umgetauscht werden.

9. Absagen einer Veranstaltung

Im Falle der Absage einer Veranstaltung wird der Kaufpreis rückerstattet. Tickets können innerhalb von zwei Monaten ab dem Veranstaltungsdatum an den Kassen der Verkäufer:innen oder an der jeweiligen Vorverkaufsstelle zurückgegeben werden. Im Falle der Absage, der Verschiebung bzw. Programmänderung werden keine wie immer damit zusammenhängenden Spesen (z.B. Hotel, Anfahrtskosten etc.) ersetzt. Im Falle eines Veranstaltungsabbruches wird der Kaufpreis dann rückerstattet, wenn zum Zeitpunkt des Abbruches nicht mehr als 50 % der Veranstaltung gezeigt werden konnten.

10. Leistungsanspruch

Die Käufer:innen haben erst nach vollständiger Bezahlung des Preises Anspruch auf Leistung. Bis dahin verbleiben die Karten im Eigentum der Verkäufer:innen. Die Käufer:innen haben nur nach Vorweis eines gültigen Tickets (Ticket mit Abriss) Anspruch auf Leistung.

11. Hausordnung

Die Besucher:innen haben die geltenden Hausordnungen einzuhalten.
Jede gültige Eintrittskarte berechtigt eine Person zum Besuch der angegebenen Vorstellung unter Einhaltung der jeweiligen Hausordnung. Dem Personal der Bühnen ist auf Verlangen stets die gültige Eintrittskarte und im Falle der Inanspruchnahme von Ermäßigungen die entsprechende Berechtigung vorzuweisen. Bei Verstößen gegen die Hausordnung oder die obigen Bestimmungen können die Besucher:innen ohne Rückerstattung des Kaufpreises der Vorstellung verwiesen werden.

Die Hausordnung

1. Diese Hausordnung regelt die Benützung aller im Festspielhaus vorhandenen Räume. Alle Mitarbeiter:innen und Besucher:innen, aber auch Mieter:innen und deren Mitarbeiter:innen, die sich auf diesem Areal aufhalten, unterliegen dieser Hausordnung. Die/Der Mieter:in nimmt die für das Festspielhaus geltende Hausordnung zur Kenntnis und verpflichtet sich, für die Einhaltung derselben Sorge zu tragen. Die/Der Mieter:in verpflichtet sich insbesondere, sämtliche in Benützung genommenen Objekte, Räume und Gegenstände widmungsgemäß, fachgemäß und pfleglich zu behandeln. Bei Nichtbeachtung dieser Hausordnung und eventuell weiterer von der Niederösterreichischen Kulturszene Betriebs GmbH getroffener Anordnungen kann der Zutritt ins Festspielhaus auf Dauer verwehrt werden.

2. Das Festspielhaus darf nur über die vorgesehenen und entsprechend dem Bedarf freigegebenen Eingänge bzw. Einfahrten betreten werden. Betriebsfremden Personen ist der Zutritt zum Festspielhaus nach entsprechender vorheriger Anmeldung bei der Portierin/dem Portier nur in dienstlichen Angelegenheiten oder mit ausdrücklicher Genehmigung der Niederösterreichischen Kulturszene Betriebs GmbH gestattet. Bei Führungen dürfen nur die freigegebenen Wege von den Besucher:innen benützt werden. Ein Übersteigen von Absperrungen ist verboten. Begleitpersonen von Führungen haben darauf zu achten, dass die Hausordnung im Allgemeinen und die oben angeführten Punkte im Besonderen eingehalten werden. Funktionäre, Akteur:innen, Bedienstete und sonstige Mitarbeiter:innen der Mieterin/des Mieters haben sich ebenfalls mit Ausweisen zu legitimieren. Die Anzahl der von der Mieterin/dem Mieter ausgestellten Ausweise ist der Niederösterreichischen Kulturszene Betriebs GmbH mitzuteilen. Diese Ausweise ersetzen nicht die Eintrittskarte und berechtigen nicht zur Sitzplatzbenützung in den Sälen.

3. Der Zutritt zu Künstlergarderoben und Einspielräumen ist nur den dort unmittelbar Beschäftigten gestattet. Der Zutritt zur Bühne, den technischen Betriebsräumen, den Arbeitsgalerien etc. ist nur Befugten gestattet. Befugte sind Mitarbeiter:innen der Technik-Abteilung der Niederösterreichischen Kulturszene Betriebs GmbH sowie unterwiesene und/oder autorisierte Personen. Die Möglichkeit des Besuches von Proben wird jeweils entsprechend bekannt gegeben. Die Mieterin/der Mieter oder ihre/seine bevollmächtigte Vertretung muss während der Veranstaltung außerhalb des Zuschauerraumes durchgehend erreichbar und anwesend sein.

4. Die Mitnahme von Bild- und Tonaufzeichnungsgeräten ist verboten. Zuspätkommende Besucher:innen können nur in Pausen eingelassen werden.

5. Die Besucherin/der Besucher nimmt zur Kenntnis, dass sie/er während ihrer/seiner Anwesenheit im Festspielhaus Gegenstand von Bild- und Tonaufnahmen sein kann. Dies erfolgt zu Marketing- und PR-Zwecken (insbesondere aktuelle Berichterstattung). Es besteht ein Widerspruchsrecht, wobei wir davon ausgehen, dass nur in besonderen Fällen die berechtigten Interessen der abgebildeten Personen im Einzelfall überwiegen können. Weitere Informationen zum Datenschutz auf www.festspielhaus.at/datenschutzerklaerung.

Die Besucherin/der Besucher erklärt sich bereit, bezüglich der Verwendung o.a. Bild- und Tonaufnahmen keine wie auch immer gearteten Forderungen geltend zu machen.

6. Eine Stunde nach der Aufführung bzw. nach Probenende wird das Festspielhaus geschlossen. Danach ist das Betreten des Festspielhauses nicht mehr gestattet. Bei Empfängen oder ähnlichen Veranstaltungen ist die Sperrstunde bis spätestens 24.00 Uhr einzuhalten. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Bühnenbereich außer von Mitarbeiter:innen der Technik-Abteilung nur während Proben und Vorstellungen zugänglich ist. Dies betrifft ausschließlich unmittelbar an diesen Proben und Vorstellungen Beteiligte.

7. Das Anbringen von Plakaten, das Aufstellen von Werbemittel (z. B. Blow-Ups), das Verteilen von Drucksorten und sonstige Ankündigungen im Gebäude, am Gebäude und vor dem Gebäude aber auch in der Parkgarage darf nur nach vorheriger Zustimmung der Leitung, an den hierfür bestimmten Stellen nach Maßgabe des verfügbaren Platzes durch Mitarbeiter:innen der Niederösterreichischen Kulturszene Betriebs GmbH erfolgen.

8. Der Verzehr von Speisen und Getränken ist nur in den dafür bestimmten Bereichen (Gastronomie- und Aufenthaltsräume) gestattet. Besonders wird darauf hingewiesen, dass die Veranstaltungssäle und die Bühne nicht mit Getränken und Verpflegung betreten werden dürfen.

9. Es gilt striktes Alkohol- und Drogenverbot. Dieses Verbot betrifft alle diensthabenden Mitarbeiter:innen und Fremdpersonal, das von Mieter:innen gestellt wird.

10. Das Rauchen und Hantieren mit offenem Feuer ist im Festspielhaus verboten. Insbesondere gilt dies auch für Büros, Flure, Gänge und Garderoben. In diesem Zusammenhang wird auf die Brandschutzordnung verwiesen, die für jede Mitarbeiterin/jeden Mitarbeiter und Mieterin/Mieter bindend ist. Die Brandschutzordnung liegt bei der Portierin/dem Portier zur Einsichtnahme auf.

11. Bei Ertönen des Feueralarms ist das Festspielhaus sofort auf kürzestem Wege zu verlassen. Die grünen Richtungsweiser zu den Ausgängen sind zu beachten. Aufzüge dürfen hierbei nicht benützt werden.

12. Die Dekoration von Sälen und sonstigen Räumen bedarf der vorherigen Zustimmung der Niederösterreichischen Kulturszene Betriebs GmbH und ist nach deren Weisung vorzunehmen. Für jeden hierbei entstehenden Schaden haftet die Mieterin/der Mieter. Es dürfen nur schwer entflammbare Materialien verwendet werden.

13. Bei Musikveranstaltungen kann aufgrund der Lautstärke die Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden bestehen, für die keine wie immer geartete Haftung übernommen wird. Die Mieterin/der Mieter ist verpflichtet, die Lautstärke der von ihr/ihm verwendeten Anlagen in den gemieteten Sälen so zu steuern, dass andere Veranstaltungen oder Proben in den übrigen Sälen nicht gestört werden.

14. Das Mitbringen von Haustieren ins Festspielhaus ist nicht gestattet.

15. Die für das Publikum bestimmten Kleiderablagen werden ausschließlich von der Niederösterreichischen Kulturszene Betriebs GmbH betrieben. Überkleider, Schirme und Stöcke sind in den entsprechenden Kleiderablagen abzugeben. Für in abgegebenen Kleidungsstücken, Taschen und Rucksäcken befindliche Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen. Das Mitnehmen in den Zuschauerraum oder das Hinterlegen an anderen Stellen ist untersagt. In den Künstlergarderoben stehen versperrbare Spinde zur Verfügung. Eine Haftung für dort oder anderswo hinterlegte Gegenstände wird von der Niederösterreichischen Kulturszene Betriebs GmbH nicht übernommen.

16. Schadensfälle, die durch Nichtbeachtung der Hausordnung und der Unfallverhütungsvorschriften entstehen, unterliegen der vollen persönlichen Haftung.

17. Parken ist nur in der öffentlichen Tiefgarage möglich. Die Anlieferung ist mit der Niederösterreichischen Kulturszene Betriebs GmbH abzusprechen. Transportmittel dürfen nicht in den Außenanlagen abgestellt werden.

18. Alle Verkehrswege, Fluchtwege und Ausgänge müssen unverstellt bleiben. Einrichtungsgegenstände, Sessel und Bänke dürfen nicht von ihren Standorten entfernt, in Verkehrswegen oder auf den Stehplätzen aufgestellt werden. Stehplätze sind nur in den hierfür bestimmten Bereichen zulässig.

19. Die jeweilige diensthabende Projektleitung hat am Abend der Veranstaltung als Bevollmächtigte/r der Niederösterreichischen Kulturszene Betriebs GmbH in Krisen- oder Gefahrensituationen die Letztentscheidungskompetenz gegenüber den Mitarbeiter:innen der Niederösterreichischen Kulturszene Betriebs GmbH, dem Publikum und etwaigen hausexternen Veranstalter:innen, Mieter:innen und dergleichen.

20. Bei Feierlichkeiten oder der Benutzung der gastronomischen Anlagen durch Gäste nach Veranstaltungen wird der Zeitpunkt der Sperrstunde und damit der Räumung des Hauses von der diensthabenden Projektleitung festgelegt. Die Räumung des Hauses ist durch das Ordnerpersonal zu vollziehen.

21. Gefundene Gegenstände sind unverzüglich bei der Portierin/dem Portier zu hinterlegen und werden dort nach erbrachtem Eigentumsnachweis ausgehändigt.

22. In allen Betriebsstätten der NÖ Kulturszene Betriebs GmbH. kommen die von der Österreichischen Bundesregierung bzw. Landesregierung Niederösterreich ergriffenen Maßnahmen zur Eindämmung der aktuellen SARS-COV-2 Pandemie zur Anwendung.

23. Zusätzlich zu den aktuell gültigen SARS-COV-2-Verordnungen gilt ab dem Betreten der geschlossenen Räume und während der Vorstellungen am Sitzplatz eine FFP2-Maskenpflicht. Ausgenommen sind die Bereiche der Gastronomieeinrichtungen.

gültig ab 20. Oktober 2021

12. Zu spät kommende Besucher

Es besteht kein Anspruch auf Einlass nach Beginn der Veranstaltung. Zu spät kommende Besucher:innen haben keinen Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises, auch wenn sie die Veranstaltung aufgrund des zu späten Kommens nur teilweise oder gar nicht besuchen konnten. Wenn möglich, können zu spät kommende Besucher:innen in einer Applauspause Einlass erhalten, dabei werden Randplätze angeboten, um dem Veranstaltungspublikum einen störungsfreien Vorstellungsbesuch möglich zu machen.

13. Abonnements

Wir beraten Sie gerne hinsichtlich unserer Abonnements und übermitteln Ihnen ein Bestellformular, das Sie bitte ausgefüllt retournieren. Sobald die ausgefüllte Abonnementanmeldung einlangt, kommt der Abonnementvertrag zustande und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden als Vertragsbestandteil anerkannt. Es finden die Abonnementpreise gemäß der jeweils geltenden Preisliste Anwendung. Bis spätestens drei Werktage vor der jeweiligen Vorstellung besteht für Abonnenten die Möglichkeit, Karten für Vorstellungen zu tauschen, wenn diese nicht besucht werden können.

14. Urheberrechte und sonstige Schutzrechte, Bildnisschutz

Ohne Sondergenehmigung sind jegliche Bild- und/oder Tonaufnahmen vor, während und nach der Vorstellung aus urheberrechtlichen Gründen untersagt.
Bei Fernseh- oder Filmaufnahmen sind die Besucher:innen damit einverstanden, dass die von ihnen während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung/dem Ausstellungsbesuch gemachten Aufnahmen (Bild, Film, Video) ohne Vergütung im Rahmen der üblichen Auswertung verwendet werden dürfen.

15. Aufsichtspflichten

Durch den Kauf einer Eintrittskarte werden die Besucher:innen in ihrer Eigenschaft als Begleitperson einer nicht voll geschäftsfähigen Person von ihrer Aufsichtspflicht nicht entbunden und haften für jegliche Schäden, die durch eine Unterlassung ihrer Pflichten entstehen.

16. Konsumentenschutzrechtliche Hinweise

Da es sich bei den angebotenen Dienstleistungen um Freizeit-Dienstleistungen im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes handelt, steht den Käufer:innen bei einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder bei einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung ein gesetzliches Sonderrücktrittsrecht nicht zu.

17. Erfüllungsort, Rechtswahl und Gerichtsstand Erfüllungsort ist St. Pölten.

Erfüllungsort ist St. Pölten. Unbeschadet besonderer Zuständigkeiten für Verbraucher:innen ist für alle aus oder im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Vertrag entstehenden Rechtsstreitigkeiten das sachlich zuständige Gericht in St. Pölten zuständig. Österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen gilt als vereinbart. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

18. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB zwingenden gesetzlichen Vorschriften (etwa den Bestimmungen des KSchG) widersprechen, so behalten die übrigen Bestimmungen dieser AGB dennoch ihre Gültigkeit. Die jederzeitige Änderung dieser AGBs bleibt vorbehalten.

Niederösterreichische Kulturszene Betriebs GmbH
Kulturbezirk 2
3100 St. Pölten

Kontakt:
Kartenbüro St. Pölten
Rathausplatz 19
3100 St. Pölten
T: 02742/90 80 80 600
E: karten@festspielhaus.at
www.festspielhaus.at

bzw.
E: karten@buehneimhof.at
www.buehneimhof.at

Firmenbuchnummer: FN 33308 h
Firmenbuchgericht: Landesgericht St. Pölten
UID: ATU19844701
DVR: 0766763
Bankverbindung: HYPO NOE Landesbank AG
IBAN: AT34 5300 0065 5500 6061
BIC: HYPNATWW

 

Richtlinien zum Datenschutz

Datenschutzerklärung

Datenschutzinformation zu Gewinnspielen

Mein Besuch

0 Einträge Eintrag

Voraussichtliche Besuchszeit

Liste senden